Was regelt die Pausenregelung?
Die Pausenregelung legt fest, wie lange die Arbeit mindestens unterbrochen werden muss. In Deutschland verlangt § 4 ArbZG bei mehr als 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten und bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause.
Die Regeln im Überblick
Nach § 4 ArbZG dürfen Pausen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Niemand darf länger als 6 Stunden hintereinander ohne Pause beschäftigt werden. Pausen müssen im Voraus feststehen; wer während der Pause auf Abruf bereitstehen muss, hat keine echte Pause.
In den Niederlanden gilt nach Art. 5:4 der Arbeidstijdenwet für Erwachsene: mehr als 5,5 Stunden Arbeit, mindestens 30 Minuten Pause, teilbar in 2 × 15 Minuten; mehr als 10 Stunden, mindestens 45 Minuten. Ein Tarifvertrag darf abweichen, nach 5,5 Stunden bleiben aber mindestens 15 Minuten Pflicht.
Pausen erfassen und prüfen
Für die Arbeitszeiterfassung zählt die tatsächlich genommene Pause, nicht die geplante. Ein häufiger Fehler ist ein fester Pausenabzug, der auch dann greift, wenn die Pause ausgefallen ist, oder der fehlt, wenn jemand länger gearbeitet hat.
In TimeTracking erfassen Mitarbeitende Beginn, Ende und Pause, und die Regeln für Deutschland und die Niederlande prüfen, ob die Mindestpause erreicht ist. Zu kurze Pausen erscheinen als Hinweis für die Vorgesetzten, bevor die Stunden freigegeben werden.
Häufige Fragen
Wie viel Pause bei genau 6 Stunden Arbeit?
Bei genau 6 Stunden schreibt § 4 ArbZG keine Pause vor. Erst bei mehr als 6 Stunden sind mindestens 30 Minuten Pflicht.
Ist die Pause Arbeitszeit?
Gesetzliche Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden in der Regel nicht bezahlt, sofern Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes vorsehen.
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Ruhezeit
Ununterbrochene arbeitsfreie Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten, in Deutschland mindestens 11 Stunden.
Deutschland
ArbZG: 8 Stunden je Werktag (bis 10), Pause ab 6 Stunden, 11 Stunden Ruhezeit und Pflicht zur Zeiterfassung seit dem BAG-Beschluss von 2022.
Niederlande
Arbeidstijdenwet: höchstens 12 Stunden pro Schicht und 60 pro Woche, 11 Stunden Ruhezeit, Pause ab 5,5 Stunden und strenge Regeln für Nachtschichten.
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