Was sind die ABU- und NBBU-Tarifverträge?
ABU und NBBU sind zwei Arbeitgeberverbände der niederländischen Zeitarbeitsbranche, die jeweils einen eigenen Tarifvertrag (cao) für Zeitarbeitskräfte abgeschlossen haben. Fast jedes niederländische uitzendbureau wendet einen der beiden an.
Was die Tarifverträge regeln
Beide Tarifverträge arbeiten mit einem Phasensystem: Je länger jemand für einen Personaldienstleister arbeitet, desto mehr Rechte entstehen, etwa bei Vertragsart und Kündigung. Die genauen Grenzen der Phasen unterscheiden sich zwischen ABU und NBBU und ändern sich mit neuen Tarifrunden; maßgeblich ist immer der aktuelle Text.
Für den Lohn gilt in beiden die Regel, dass Zeitarbeitskräfte grundsätzlich nach der Lohnregelung des Kunden bezahlt werden, also wie vergleichbare eigene Mitarbeitende des Einsatzbetriebs. Dazu gehören auch Zuschläge wie die ORT für ungünstige Zeiten und Überstundenzuschläge, wenn der Kunde sie zahlt.
Bedeutung für die Zeiterfassung
Weil der Lohn der Regelung des Kunden folgt, muss die Zeiterfassung pro Einsatz die richtigen Zuschlagsregeln anwenden können. Eine Nachtstunde bei Kunde A kann anders vergütet werden als bei Kunde B. In TimeTracking hängen Zuschlagsbänder und Überstundenregeln deshalb am Einsatz, und der Lohnexport liefert die Stunden getrennt nach Lohnart. Wer deutsche Mitarbeitende in die Niederlande überlässt, sollte die Regeln beider Länder kennen.
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