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Arbeitsrecht

Arbeitszeitgesetz: die Regeln in Deutschland

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die Arbeitszeit und regelt Pausen und Ruhezeiten. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen Arbeitgeber außerdem die Arbeitszeit erfassen. Hier finden Sie die Regeln im Überblick, mit Links auf die Gesetzestexte.

Zuletzt geprüft: · Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Die Regeln auf einen Blick

Allgemeine gesetzliche Regeln für volljährige Arbeitnehmer, je mit Vorschrift und amtlicher Quelle.
ThemaRegelQuelle
Tägliche Arbeitszeit8 Stunden je Werktag (Montag bis Samstag); bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden§ 3
RuhepausenMehr als 6 bis 9 Stunden: mindestens 30 Minuten; mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten; in Abschnitten von mindestens 15 Minuten; nicht länger als 6 Stunden hintereinander ohne Pause§ 4
RuhezeitMindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit (mit Ausnahmen für einzelne Branchen)§ 5
Nachtzeit und NachtarbeitNachtzeit ist 23 bis 6 Uhr (Bäckereien und Konditoreien 22 bis 5 Uhr); Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit umfasst§ 2
Nachtarbeitnehmer8 Stunden je Werktag; bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder von 4 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden. Ohne tarifliche Regelung: bezahlte freie Tage oder ein angemessener Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt§ 6
Sonn- und FeiertageGrundsätzlich keine Beschäftigung von 0 bis 24 Uhr, Ausnahmen nach § 10§ 9
Beschäftigungsfreie SonntageMindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben§ 11
Aufzeichnung nach ArbZGArbeitszeit über 8 Stunden je Werktag ist aufzuzeichnen; die Nachweise sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren§ 16 Abs. 2
Erfassung der gesamten ArbeitszeitArbeitgeber müssen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfassen (BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21, gestützt auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG)1 ABR 22/21

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Eine Schicht in Sekunden prüfenBeginn, Ende und Pause eingeben: Der kostenlose Rechner vergleicht die Schicht mit der gesetzlichen Mindestpause und der täglichen Ruhezeit. Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht.Zum Pausenrechner

Der 8-Stunden-Tag und die Verlängerung auf 10 Stunden

Das ArbZG sieht 8 Stunden je Werktag vor, und Werktage sind Montag bis Samstag. Ein Tag darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden. Für Spitzen ist das hilfreich, funktioniert aber nur, wenn jemand den Durchschnitt tatsächlich im Blick behält.

Für Nachtarbeitnehmer gilt dasselbe Prinzip über einen kürzeren Zeitraum: 8 Stunden je Werktag, bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder von 4 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden. Nachtzeit ist 23 bis 6 Uhr (in Bäckereien und Konditoreien 22 bis 5 Uhr), Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit umfasst. Ohne tarifliche Regelung stehen Nachtarbeitnehmern bezahlte freie Tage oder ein angemessener Zuschlag zu.

Pausen, Ruhezeit und Sonntage

Bei mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Pausen dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten geteilt werden, und länger als 6 Stunden hintereinander darf niemand ohne Pause arbeiten. Eine Schicht von genau 9 Stunden braucht also 30 Minuten; eine Minute mehr, und es sind 45 Minuten.

Nach Ende der täglichen Arbeitszeit folgt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden, mit Ausnahmen für einzelne Branchen. Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich von 0 bis 24 Uhr beschäftigungsfrei, mit Ausnahmen im Gesetz. Wer sonntags arbeitet, muss mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr haben.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nach dem BAG-Beschluss

Das ArbZG selbst verlangt nur, Arbeitszeit über 8 Stunden je Werktag aufzuzeichnen und diese Nachweise mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen müssen. Das Gericht stützt die Pflicht auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), unionsrechtskonform ausgelegt im Licht des EuGH-Urteils vom 14. Mai 2019 (C-55/18).

Die Pflicht gilt bereits jetzt, ohne dass zuvor das ArbZG geändert werden muss. Ein bestimmtes System schreibt der Beschluss nicht vor; auch Papier kann genügen. Entscheidend ist, dass die Aufzeichnung verlässlich und vollständig ist.

Wie TimeTracking hilft

TimeTracking erfasst je Schicht Beginn, Ende und Pause, per Smartphone, im Web oder am gemeinsamen Kiosk mit PIN, und damit genau die Angaben, die das BAG verlangt. Das deutsche Regelpaket warnt bei ArbZG-Verstößen wie fehlenden Pausen oder zu kurzer Ruhezeit, und der Dienstplan zeigt Ruhezeitkonflikte, bevor eine Schicht veröffentlicht wird. Änderungen landen im Audit-Log, freigegebene Stunden gehen als Export an die Lohnabrechnung. Keine Screenshots, kein Tastatur-Tracking. Kostenlos bis 5 Nutzer; Core kostet 1 € und Pro 3 € pro Nutzer und Monat.

Häufige Fragen

Ist Zeiterfassung in Deutschland Pflicht?

Ja. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen, gestützt auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.

Wie lange darf man in Deutschland pro Tag arbeiten?

8 Stunden je Werktag, verlängerbar auf 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden.

Wie lang muss die Pause sein?

Bei mehr als 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten, teilbar in Abschnitte von mindestens 15 Minuten.

Muss die Zeiterfassung elektronisch sein?

Der Beschluss schreibt kein bestimmtes System vor. Entscheidend ist, dass Beginn und Ende der Arbeitszeit verlässlich erfasst werden.

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