Arbeitszeitregeln in Belgien
In Belgien regelt das Arbeitsgesetz vom 16. März 1971 Arbeitszeit und Ruhezeiten. Der Föderale Öffentliche Dienst Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (FOD WASO / SPF Emploi) erläutert die Regeln. Hier die Zusammenfassung mit Links auf die amtlichen Seiten.
Zuletzt geprüft: · Arbeidswet van 16 maart 1971 / Loi sur le travail du 16 mars 1971
Die Regeln auf einen Blick
| Thema | Regel | Quelle |
|---|---|---|
| Normale Arbeitszeit | 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, verringert auf 38 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt | Arbeidswet art. 19 |
| Pausen | Mindestens 15 Minuten, sobald die Arbeitszeit 6 Stunden übersteigt, sofern kein Tarifvertrag (cao) oder königlicher Erlass etwas anderes regelt | art. 38quater |
| Tägliche Ruhezeit | Mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden je 24-Stunden-Zeitraum zwischen zwei Arbeitstagen | art. 38ter § 1 |
| Wöchentliche Ruhezeit | 35 aufeinanderfolgende Stunden einschließlich der täglichen Ruhezeit | art. 38ter § 3 |
| Nachtarbeit | Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist grundsätzlich verboten; für viele Branchen und Tätigkeiten gibt es Ausnahmen | Arbeidswet art. 35 |
| Sonntagsarbeit | Arbeitnehmer dürfen sonntags grundsätzlich nicht beschäftigt werden; gesetzliche Ausnahmen sind möglich | Arbeidswet art. 11 |
Zuletzt geprüft:
Die normale Arbeitszeit
Die normalen Grenzen liegen bei 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, verringert auf 38 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt. In vielen Branchen regelt die paritätische Kommission die Einzelheiten, und der konkrete Stundenplan steht in der Arbeitsordnung. Der tatsächliche Dienstplan wird also oft auf Branchen- oder Betriebsebene festgelegt.
Für die Zeiterfassung heißt das: Der Stundenplan der Arbeitsordnung ist der Maßstab. Stunden außerhalb davon brauchen eine Rechtsgrundlage und werden meist gesondert erfasst und ausgeglichen.
Pausen und Ruhezeiten
Sobald die Arbeitszeit 6 Stunden übersteigt, steht dem Arbeitnehmer eine Pause von mindestens 15 Minuten zu, sofern kein Tarifvertrag oder königlicher Erlass etwas anderes regelt. Zwischen zwei Arbeitstagen sind mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden Ruhe je 24-Stunden-Zeitraum vorgeschrieben. Pro Woche folgen 35 aufeinanderfolgende Stunden Ruhe, einschließlich der täglichen Ruhezeit.
Nacht- und Sonntagsarbeit
Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist grundsätzlich verboten, und sonntags dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Für beide Regeln sieht das Gesetz zahlreiche Ausnahmen vor, etwa für kontinuierliche Prozesse, Pflege und Gastronomie, und Branchen treffen oft eigene Vereinbarungen. Arbeitet Ihr Team nachts oder sonntags, klären Sie, welche Ausnahme greift, und erfassen Sie diese Stunden gesondert, weil sie häufig anders vergütet werden.
Wie TimeTracking hilft
TimeTracking erfasst je Schicht Beginn, Ende und Pause und exportiert freigegebene Stunden als konfigurierbare CSV- oder XLSX-Datei für das Sozialsekretariat. Belgische Feiertage sind hinterlegt. Ein belgisches Regelpaket mit Warnungen zu den Grenzen oben gibt es heute nicht; prüfen Sie die Regeln also selbst oder legen Sie eigene Schwellen fest. Jede Änderung steht im Audit-Log, hilfreich bei Fragen der Sozialinspektion. Kostenlos bis 5 Nutzer; Core kostet 1 € und Pro 3 € pro Nutzer und Monat.
Häufige Fragen
Wie lang ist die normale Arbeitswoche in Belgien?
Die normalen Grenzen sind 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, verringert auf 38 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt.
Ab wann ist in Belgien eine Pause vorgeschrieben?
Sobald die Arbeitszeit 6 Stunden übersteigt, mindestens 15 Minuten, sofern kein Tarifvertrag oder königlicher Erlass etwas anderes regelt.
Wie viel Ruhe muss zwischen zwei Arbeitstagen liegen?
Mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden je 24-Stunden-Zeitraum, und pro Woche 35 aufeinanderfolgende Stunden einschließlich der täglichen Ruhezeit.
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Niederlande
Arbeidstijdenwet: höchstens 12 Stunden pro Schicht und 60 pro Woche, 11 Stunden Ruhezeit, Pause ab 5,5 Stunden und strenge Regeln für Nachtschichten.
Frankreich
Code du travail: 35 Stunden als gesetzliche Wochenarbeitszeit (Überstundenschwelle), höchstens 10 Stunden pro Tag und 48 pro Woche, 20 Minuten Pause ab 6 Stunden.
Pausenregelung
Gesetzliche Mindestpausen je nach Länge der Arbeitszeit, in Deutschland 30 Minuten ab mehr als 6 und 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden.
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Sieben Tage auf einem Blatt mit Beginn, Ende, Pause und Stunden, unterschrieben von beiden Seiten.
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